Betriebsratsarbeit im Tendenzbetrieb
INHALTLICHE SCHWERPUNKTE
Auf dem Prüfstand: Ist Ihr Betrieb ein Tendenzbetrieb?
- Was versteht man unter Tendenzunternehmen/-betrieben
- Richtige Einordnung von „Mischunternehmen“
Auswirkungen auf das Arbeitsrecht
- Erweitertes Fragerecht des Arbeitgebers
- Loyalitätspflichten der Mitarbeiter
- Auswirkungen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz
- Tendenzwidrigkeit als Kündigungsgrund?
- Kündigungsschutz
eingeschränkte Beteiligungsrechte für Betriebsräte
- Einschränkungen bei Betriebsänderungen,
Interessenausgleich, Sozialplan
- Mitbestimmung bei Arbeitszeitveränderung
- Besonderheiten bei Einstellungen, Versetzungen und
Entlassungen
- Personalfragebogen: Was ist zulässig?
Sonderfall Tendenzbetrieb: Ausschluss der Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Kein Wirtschaftsausschuss - Konsequenzen für den
Betriebsratsalltag
- Informationsrechte auch ohne Wirtschaftsausschuss richtig
nutzen!
2-TAGES-SEMINAR
TERMINE
nach Vereinbarung
REFERENT
Frau Rechtsanwältin Susanne Hoffarth
SEMINARORT
nach Vereinbarung