Betriebsverfassungsrecht Teil II
INHALTLICHE SCHWERPUNKTE
Mitbestimmung des BR in sozialen Angelegenheiten
- Mitbestimmung zwischen Tarif und Gesetz
- Mitbestimmung bei kollektiven Regelungen
- Mitbestimmung bei Eil- und Notfällen
Die wichtigsten Gegenstände der Mitbestimmung gem.
§ 87 BetrVG
- Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb
- Arbeitszeitregelungen
- Urlaubsregelungen
- Technische Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung
- Regelungen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz
- Verwaltung von Sozialeinrichtungen
- Entgeltgrundsätze
- Durchführung von Gruppenarbeit
Betriebsvereinbarungen
- Rechtsnatur und Rechtswirkung
- Formvorschriften
- Kündigung und Nachwirkung
Durchsetzung der Beteiligungsrechte des BR
- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Einigungsstellenverfahren
3-TAGES-SEMINAR
TERMINE
04.10.2023 - 06.10.2023
(Anmeldeschluss: 04.09.2023)
SEMINARGEBÜHR
1.085,00 €
zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer
Inklusive
- Teilnahmebescheinigung
- umfangreicher Tagungsunterlagen
- Fachliteratur
- Pausenversorgung
REFERENT
Frau Rechtsanwältin Susanne Hoffarth
SEMINARORT
Burg (Spreewald)
SEMINARZEITEN
Beginn: 08:30 Uhr
Ende: 16:00 Uhr
Begrenzte Teilnehmerzahl in allen Seminaren!
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse sind für alle Betriebsrats- mitglieder und für häufig eingesetzte Ersatzmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gem. § 179 Abs. 4 SGB IX.