Betriebsverfassungsrecht Teil II

INHALTLICHE SCHWERPUNKTE


Mitbestimmung des BR in sozialen Angelegenheiten

- Mitbestimmung zwischen Tarif und Gesetz

- Mitbestimmung bei kollektiven Regelungen

- Mitbestimmung bei Eil- und Notfällen


Die wichtigsten Gegenstände der Mitbestimmung gem.

§ 87 BetrVG

- Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb

- Arbeitszeitregelungen

- Urlaubsregelungen

- Technische Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung

- Regelungen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz

- Verwaltung von Sozialeinrichtungen

- Entgeltgrundsätze

- Durchführung von Gruppenarbeit


Betriebsvereinbarungen

- Rechtsnatur und Rechtswirkung

- Formvorschriften

- Kündigung und Nachwirkung


Durchsetzung der Beteiligungsrechte des BR

- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht

- Einigungsstellenverfahren

3-TAGES-SEMINAR


TERMINE

04.10.2023 - 06.10.2023

(Anmeldeschluss: 04.09.2023)


SEMINARGEBÜHR

1.085,00 €

zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer


Inklusive

- Teilnahmebescheinigung

- umfangreicher Tagungsunterlagen

- Fachliteratur

- Pausenversorgung



REFERENT

Frau Rechtsanwältin Susanne Hoffarth


SEMINARORT

Burg (Spreewald)


SEMINARZEITEN

Beginn: 08:30 Uhr

Ende: 16:00 Uhr


Begrenzte Teilnehmerzahl in allen Seminaren!


Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.


Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse sind für alle Betriebsrats- mitglieder und für häufig eingesetzte Ersatzmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gem. § 179 Abs. 4 SGB IX.


Impressum             Datenschutzerklärung