Betriebsverfassungsrecht Teil II

INHALTLICHE SCHWERPUNKTE


Mitbestimmung des BR in sozialen Angelegenheiten

- Mitbestimmung zwischen Tarif und Gesetz

- Mitbestimmung bei kollektiven Regelungen

- Mitbestimmung bei Eil- und Notfällen


Die wichtigsten Gegenstände der Mitbestimmung gem.

§ 87 BetrVG

- Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb

- Arbeitszeitregelungen

- Urlaubsregelungen

- Technische Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung

- Regelungen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz

- Verwaltung von Sozialeinrichtungen

- Entgeltgrundsätze

- Durchführung von Gruppenarbeit


Betriebsvereinbarungen

- Rechtsnatur und Rechtswirkung

- Formvorschriften

- Kündigung und Nachwirkung


Durchsetzung der Beteiligungsrechte des BR

- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht

- Einigungsstellenverfahren

3-TAGES-SEMINAR


TERMINE

06.10.2026 - 08.10.2026

(Anmeldeschluss: 08.09.2026)


23.11.2026 - 25.11.2026

(Anmeldeschluss: 26.10.2026)


SEMINARGEBÜHR

1.155,00 €

zzgl. gesetzl. Umsatzssteuer


Inklusive

- Teilnahmebescheinigung

- umfangreicher Tagungsunterlagen

- Fachliteratur

- Pausenversorgung


REFERENT

Frau Rechtsanwältin Susanne Hoffarth


SEMINARORT

nach Vereinbarung


SEMINARZEITEN

Beginn: 08:30 Uhr

Ende: 16:00 Uhr


Begrenzte Teilnehmerzahl in allen Seminaren!


Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.



Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse sind für alle Betriebsrats- mitglieder und für häufig eingesetzte Ersatzmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gem. § 179 Abs. 4 SGB IX.

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